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Neue Förderbedingungen ab dem 01. März
2011
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat
vor dem Hintergrund des deutlich gekürzten Etats für
Fördermittel folgende Änderungen zum 01.02.2011 bekannt
gegeben:
Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen
(Energieeffizient Sanieren – Kredit und
Investitionszuschuss; Programm-Nr.: 151/152 und 430):
Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter
Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und
Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglicht die KfW eine
schrittweise energetische Modernisierung. In diesem
Zusammenhang werden die technischen Anforderungen
künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht.
Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen
bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach,
Außenwand und Kellerdecke) auf den
Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“) des neu
aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile
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