Neue Förderbedingungen ab dem 01. März 2011

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat vor dem Hintergrund des deutlich gekürzten Etats für Fördermittel folgende Änderungen zum 01.02.2011 bekannt gegeben:


Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen (Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss; Programm-Nr.: 151/152 und 430):
Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglicht die KfW eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht.
Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“) des neu aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile